Das aus dem historischen Plan adaptierte traufständige Haus mit Satteldach wird an der südwestlichen Grundstücksgrenze positioniert, sodass der Hofraum zum Hörsterparkplatz geschlossen wird. Dadurch entsteht eine definierte Raumkante zum unmaßstäblich großen Parkplatz und ein komplexer Hofraum, der Aufenthaltsqualität bietet, die Belichtung der dem Parkplatz abgewandten Gebäudeseite sichert und Privatheit herstellt.
Jetzt können über den Hof (Multiraum) vier autonome Gebäude gestalterisch und bei Bedarf funktional verknüpft werden. Zusätzlich wird das historische Gebäude von 1880 freigestellt und dadurch aufgewertet. Es entsteht ein Ensemble aus vier gleichwertigen Häusern aus vier unterschiedlichen Epochen.
Aufgrund der seit Jahrzehnten ungeklärten städtebaulichen Entwicklung am Hörsterparkplatz fällt es schwer, die Nutzung ökonomisch risikolos festzulegen.
Zwar liegt seit den 1990er Jahren der B-Plan Nr. 341 vor, der nutzungstechnisch „besonderes Wohngebiet“ festschreibt, trotzdem kann der Hörsterparkkplatz als eines der letzten unterentwickelten innerstädtischen Areale Münsters bezeichnet werden, um dessen Entwicklung in regelmäßigen Abständen diskutiert wird. Es gilt also möglichst flexibel zu bleiben, um auf kommende Entwicklungen ideal reagieren zu können.
Baugeschichtliche Recherchen zeigen klug geplante multifunktionale Räume, deren Maßstäblichkeit stark durch die Funktion geprägt ist. Wohnhaus, Herberge und die unverzichtbare Wagenremise sind unter einem Dach zusammengefasst. Von besonderem Interesse in Zusammenhang mit dem Grundsatz der höchstmöglichen Flexibilität ist hier die Spezialform einer Wohnnutzung: Die Herberge.
Die Nutzung als Beherbergungsstätte (Hostel) bietet gegenüber der Wohnnutzung den Vorteil der Reversibilität, d. h. die Nutzung bleibt flexibel wandelbar.